Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Cumin & Potato GmbH – Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die Software des PXL Clock-Systems
Hinweis zum Verhältnis zu den AGB: Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ergänzt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://docs.pxlclock.com/de/agb) in derselben Version. Sie regelt den Umfang, die Einräumung und die Beschränkungen der Nutzungsrechte an der PXL Clock-Software sowie damit zusammenhängende geistige Eigentumsrechte. Für alle übrigen vertraglichen Aspekte (u.a. Preise, Zahlungsmodalitäten, allgemeine Haftungs- und Gewährleistungsregelungen, Laufzeiten, Kündigung, Gerichtsstand) gelten die AGB, ergänzend die Datenschutzerklärung in derselben Version (https://docs.pxlclock.com/de/dse). Bei Widersprüchen zwischen dieser EULA und den AGB haben die spezielleren Regelungen dieser EULA zu Lizenzumfang und Nutzungsbeschränkungen Vorrang; im Übrigen gehen die AGB vor. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Sprachfassung: Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung; Übersetzungen dienen nur der Orientierung.
§ 1 Begriffe und Vertragsgegenstand
(1) Hardware: Das physische Elektronikprodukt PXL Clock (Gerät mit Anzeigeeinheit, Elektronik und Speicher).
(2) Betriebssystem: Das auf der Hardware eingesetzte Linux/DietPi-System (Kernel, Systembibliotheken, Basis-Tools), überwiegend Open Source.
(3) PXL‑Daemon: Proprietäre Steuersoftware der Cumin & Potato GmbH zur Gerätefunktion (Anzeige, interne Logik, Kommunikation).
(4) PXL‑App: Optionale mobile/desktop App zur Konfiguration, Inhaltsverwaltung und – falls aktiviert – Cloud-Steuerung.
(5) Backend: Optionale Cloud‑Infrastruktur (Serverdienste, APIs) für Online‑Funktionen, Synchronisation, Konten und Beta‑Funktionen.
(6) Software: Gesamtpaket aus PXL‑Daemon, vorinstallierten Animationen, PXL‑App, optionalem Backend-Zugriff sowie zusätzlichen Tools/Funktionen (inkl. Beta‑Funktionen) – exklusive separater Open‑Source-Komponenten des Betriebssystems.
(7) Open‑Source-Komponenten: Teile der Software oder des Betriebssystems, die unter freien Lizenzen (z. B. GPL, MIT, BDS, Apache) stehen; vollständige Liste siehe § 8.
(8) Nutzer‑generierte Inhalte / UGC: Von Ihnen erstellte oder geladene Inhalte (z. B. Animationen, Pixel‑Art), soweit nicht bereits durch eigene Rechte Dritter beschränkt.
(9) Beta‑Funktionen: Als experimentell gekennzeichnete Entwicklungs- oder Programmierfunktionen.
(10) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung auf/mit der Hardware gemäß dieser EULA.
§ 2 Eigentum und Rechte
(1) Sie erwerben Eigentum nur an der Hardware; die Software verbleibt im geistigen Eigentum der Cumin & Potato GmbH bzw. der jeweiligen Rechteinhaber der Open‑Source-Komponenten.
(2) Alle Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der proprietären Software liegen bei der Cumin & Potato GmbH (sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen).
(3) Open‑Source-Komponenten unterliegen ausschließlich ihren jeweiligen Lizenzen; soweit deren Bedingungen Ihnen weitergehende Rechte einräumen, gehen diese vor.
(4) Beim Weiterverkauf der Hardware geht Ihr einfaches Nutzungsrecht (siehe § 3) automatisch auf den Erwerber über; eigene Kopien/Geräte dürfen danach nicht weiter genutzt werden.
§ 3 Lizenzgewährung (Nutzungsrechte)
(1) Sie erhalten ein einfaches (nicht ausschließliches), an die Hardware gebundenes, räumlich unbeschränktes Recht, die Software privat und nicht gewerblich zu nutzen.
(2) Nutzung nur im Zusammenspiel mit der bestimmungsgemäßen Hardware und – soweit gewählt – mit App/Backend.
(3) Zulässig sind: Ausführen, Laden in den Arbeitsspeicher, Erstellen eigener Animationen/UGC sowie – soweit durch OSS-Lizenzen gedeckt – Nutzung/Änderung der entsprechenden Open‑Source-Komponenten.
(4) Nicht gestattet (sofern nicht gesetzlich erlaubt, z. B. § 69e UrhG zur Interoperabilität): Vervielfältigung über Sicherungskopie hinaus, öffentliche Zugänglichmachung, Vermietung, kommerzielle Nutzung, Bearbeitung oder Reverse Engineering proprietärer Teile.
§ 4 Nutzungsbeschränkungen
(1) Untersagt sind insbesondere: Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Dekompilieren, Disassemblieren, sonstiges Zurückentwickeln (außer gesetzliche Ausnahmen), Entfernung von Hinweisen auf Rechte, Nutzung für rechtswidrige Zwecke oder zur Störung von Backend-Diensten.
(2) Open‑Source-Lizenzen bleiben hiervon unberührt; deren zwingende Rechte gelten fort.
§ 5 Automatische Updates und Fernwartung
(1) Umfang / Einwilligung: Mit Annahme dieser EULA willigen Sie ausdrücklich ein, dass sicherheitsrelevante, funktionale sowie qualitative Updates (gleich ob Patches, Bugfixes, Minor- oder Maintenance-Releases) für PXL‑Daemon, PXL‑App und (soweit technisch erforderlich) Bestandteile des Betriebssystems automatisch ohne weitere gesonderte Nachfrage heruntergeladen, verifiziert und installiert werden dürfen. Dies schließt zwingende Sicherheits‑/Stabilitätsupdates sowie Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ein.
(2) Art der Updates: (a) Sicherheitsupdates beheben Sicherheitslücken; (b) Funktionale Updates erweitern oder verbessern bestehende Funktionen; (c) Maintenance Updates dienen Fehlerbehebung, Performance, Kompatibilität; (d) Firmware/Kernel Updates werden nur durchgeführt, wenn erforderlich zur Sicherheit, Stabilität oder Kompatibilität. Major Upgrades mit wesentlichen, für den durchschnittlichen Verbraucher nachteiligen Funktionsänderungen werden gesondert angekündigt; in diesem Fall können Sie die Nutzung vor Installation einstellen, wenn Sie die Änderung nicht akzeptieren.
(3) Informationsbereitstellung: Releasenotes / Änderungsübersichten werden in der PXL‑App oder auf der Produktwebseite bereitgestellt. Ihre Einwilligung umfasst die Bereitstellung dieser Informationen nach automatischer Installation, soweit eine vorherige Anzeige technisch nicht zumutbar wäre (z. B. sicherheitskritische Hotfixes).
(4) Zeitpunkt & Ablauf: Updates können bei bestehender Internetverbindung im Hintergrund erfolgen. Der PXL‑Daemon prüft in regelmäßigen Intervallen (derzeit typischerweise einmal täglich) auf neue Versionen. Installationen finden, sofern möglich, zu Low‑Activity‑Zeiten (z. B. nachts) statt. Ein kurzfristiger Neustart einzelner Dienste oder der Hardware kann erforderlich sein.
(5) Datenübermittlung: Für die Update‑Prüfung werden minimal erforderliche technische Metadaten übertragen (z. B. Geräte‑/Modell-ID, installierte Versionsnummern, technische Fehlercodes, anonyme Statistikindikatoren). Es werden keine nutzererstellten Inhalte oder personenbezogenen Konfigurationsdaten übertragen, außer soweit dies für die Fehlerdiagnose bei fehlgeschlagenen Updates erforderlich und durch eine separate Supportanfrage ausgelöst ist. Details siehe Datenschutzhinweise.
(6) Konfigurierbarkeit & Deaktivierung: Eine vollständige Deaktivierung automatischer Sicherheitsupdates ist aus Sicherheits‑ und Compliance‑Gründen nicht vorgesehen. Sie können innerhalb der PXL‑App (sofern angeboten) einzelne Komfort-/Featureupdates verzögert anwenden. Eine Umgehung oder Blockade des Update‑Mechanismus (z. B. durch Firewalling, Manipulation der Paketquellen) kann zum Verlust von Support, Kompatibilität und Sicherheitsgarantien führen.
(7) Änderung / Rücknahme: Sollten Updates einzelne Funktionen entfallen lassen oder wesentlich ändern, geschieht dies nur aus triftigem Grund (z. B. Sicherheitsrisiko, Rechtsänderung, wirtschaftliche Unzumutbarkeit). Wir bemühen uns, funktionale Gleichwertigkeit oder zumutbare Alternativen bereitzustellen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
(8) Beta‑ und Vorabversionen: Aktivieren Sie Beta‑Funktionen ausdrücklich, erklären Sie sich mit erhöhter Fehleranfälligkeit, möglicher Datennutzung zu Diagnosezwecken (aggregate/anonymisiert) und schnelleren Update‑Zyklen einverstanden. Beta‑Funktionen können jederzeit eingestellt oder ohne Vorankündigung geändert werden.
(9) Fernwartung: Zur Störungsbehebung kann – nur nach Ihrer aktiven Supportanfrage bzw. ausdrücklichen Zustimmung im Einzelfall – ein temporärer gesicherter Remote‑Zugriff (z. B. Tunnel / Support-Key) ermöglicht werden. Automatische Updates erfolgen ohne individuellen Remote‑Zugriff.
(10) Rechtsgrundlage / Verbraucherschutz: Die automatische Aktualisierung dient der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflicht zur Bereitstellung von Sicherheits‑ und Funktionsupdates (u. a. EU-Richtlinien 2019/770 und 2019/771, implementiert im deutschen Recht). Ihre Einwilligung erstreckt sich auf den technischen Installationsprozess. Ihre zwingenden Verbraucherrechte (Gewährleistung, Mängelrechte, Datenschutz) bleiben unberührt.
(11) Folgen der Ablehnung: Falls Sie die automatische Installation grundsätzlich nicht wünschen, dürfen Sie das Produkt nicht in Betrieb nehmen bzw. müssen die Nutzung einstellen und das Gerät gemäß Rückgaberegelungen zurückgeben (falls zutreffend). Eine fortgesetzte Nutzung nach Annahme dieser EULA bestätigt Ihre Einwilligung zur automatischen Update-Installation.
§ 6 Beta‑Funktionen
(1) Beta‑Funktionen sind klar als experimentell gekennzeichnet und können Fehler enthalten oder abweichen.
(2) Für Beta‑Funktionen bestehen keine Zusicherungen (keine Gewährleistung für Verfügbarkeit/Funktion); Haftung hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; dies berührt nicht die gesetzlichen Rechte bzgl. des Kernprodukts.
(3) Beta‑Funktionen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder entfernt werden; gespeicherte Beta-Daten können verloren gehen.
§ 7 Nutzer-generierte Inhalte (UGC) und Lizenz durch Nutzung von API und/oder Simulator
(1) Wenn Sie UGC mittels unserer API oder des Simulators ausführen oder hochladen und dabei nicht die Option „Nur lokal testen (keine Veröffentlichung)“ aktivieren („Publishing“), räumen Sie uns für diesen UGC ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, im Kern unwiderrufliches einfaches Nutzungsrecht ein, den UGC (a) innerhalb unserer Plattform, Geräte-Software und offiziellen Apps zu vervielfältigen, zu speichern, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten sowie anderen Nutzern entgeltlich oder unentgeltlich bereitzustellen; (b) technisch zu bearbeiten (Format, Auflösung, Farb-/Helligkeitsanpassungen, Optimierungen, Übersetzungen von Metadaten), (c) in katalogartigen Sammlungen, Suchindizes und Vorschaudarstellungen darzustellen, (d) in angemessenen Umfang zur Bewerbung der Plattform (Screenshots, kurze Ausschnitte) zu nutzen.
(2) Eine Entfernung („De-Listing“) auf Ihren Antrag wirkt nur für die Zukunft; bestehende rechtmäßige Nutzungen, Unterlizenzen und Kopien (Caches/Backups/Downloads anderer Nutzer) bleiben bestehen; ein weitergehender Widerruf ist ausgeschlossen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte (z. B. §§ 41, 42, 32a UrhG).
(3) Unterlizenzierung außerhalb der Plattform (z. B. an externe Partner) erfolgt nur in aggregierter, anonymisierter oder nicht werkprägender Form oder mit Ihrer gesonderten Zustimmung („Extended Publishing“).
(4) Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt; wir können Urheberhinweise in stark verkleinerten Vorschaubildern aus Platzgründen weglassen.
(5) Sie garantieren Rechtefreiheit und stellen uns im Verletzungsfall frei.
§ 8 Open‑Source-Komponenten
(1) Die Software enthält Open‑Source-Komponenten mit eigenen Lizenzbedingungen; diese sind integraler Vertragsbestandteil, soweit Sie deren Teile betreffen.
(2) Aktuelle Liste samt Lizenztexten: https://docs.pxlclock.com/oss
(3) Haftungsausschlüsse/Haftungsbeschränkungen der jeweiligen OSS-Lizenzen gelten vorrangig für deren Komponenten.
§ 9 Laufzeit & Beendigung
(1) Das Nutzungsrecht besteht, solange Sie rechtmäßiger Eigentümer der Hardware sind und diese EULA einhalten.
(2) Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. wiederholte Umgehung von Schutzmaßnahmen) kann die Lizenz fristlos entzogen werden; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Haftung & Gewährleistung (Kurzüberblick)
(1) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung für das Kernprodukt; darüber hinausgehende Garantien nur, wenn ausdrücklich erklärt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Cumin & Potato GmbH nur für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dabei auf 150% des Kaufpreises begrenzt. Unberührt bleiben Haftung für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz.
(3) Für Beta‑Funktionen gilt § 6 vorrangig.
Stand: Juli 2025, Version 1
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